Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Vertragsabschluss

 

Mit der Anmeldung für ein Angebot der Fußballschule Black&White (nachstehend „Fußballschule“ oder „Anbieter“ genannt) bietet der Anmeldende (nachstehend „Kunde“) der Fußballschule den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per E-Mail online vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Der Kunde bestätigt mit der Anmeldung des Teilnehmenden, dass er dazu berechtigt ist diesen anzumelden. Sollte sich dies nachträglich als nicht geltend erweisen und der Teilnehmer daher nicht beim Fußballcamp mitmachen, muss der ausstehende Betrag dennoch durch den Kunden gezahlt werden, je nach Zeitpunkt dieser Feststellung und Mitteilung an die Fußballschule anteilig bzw. in voller Höhe (siehe hierzu 5. Rücktritt).

 

2. Leistungen

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.fussballschule-blackandwhite.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

 

3. Leistungs- und Preisänderungen

 

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp in einem Zeitraum von sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.

 

4. Bezahlung

 

Nach der Anmeldung  erhält der Kunde eine gesonderte Anmeldebestätigung auf der nochmals die Zahlungsbedingungen aufgelistet sind.

 

5. Rücktritt

 

Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer: Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Campbeginn ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Campbeginn werden 30€ fällig. Wird innerhalb der letzten 2 Wochen vor Campbeginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Campteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, von einem vom Teilnehmer oder einem von diesem zu vertretenden Grund abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Bei Abmeldung nach Start des Camps, welches mit dem Tag des ersten Trainings beginnt, ist keine Rückerstattung mehr möglich und es muss der volle Preis gezahlt werden.

 

6. Durchführung

 

Für die Dauer der Leistung der Fußballschule übertragen die Erziehungsberechtigten dem Besitzer der Fussballschule José de Almeida Frießem die Aufsichtspflichten und – rechte, die dieser wiederum an seine Trainer und Betreuer übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer und Betreuer der Fußballschule Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Trainer des Camps oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer nach vorheriger  Ermahnung vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Bei schweren Verstößen ist die  Ermahnung entbehrlich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrages. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Trainer der Fußballschule.

 

7. Angaben über den Gesundheitszustand

 

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Der Kunde  verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Camps den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikamente  der angemeldeten Teilnehmer zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes der Teilnehmer während eines Camps der Fußballschule sind dem jeweiligen Trainer oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können, bei entsprechender Beeinträchtigung oder zusätzlich nicht zu leistendem Mehraufwand, zum Ausschluss aus der Leistung der Fußballschule führen. Waren die Beeinträchtigungen schon vor Anmeldung bekannt, wurden aber nicht kommuniziert und ist der Ausschluss aufgrund dessen nötig, werden keine Kosten erstattet. Sollte es sich um neu aufgetretene gesundheitliche Beeinträchtigungen handeln, so zeigt sich die Fußballschule kulant und erstattet den Betrag der Tage, die aufgrund dessen nicht in Anspruch genommen werden konnten. Hierfür bedarf es eines ärztlichen Attests. Dies gilt für chronische Erkrankungen, die den Teilnehmer dauerhaft beeinflussen (wie z.B. Diabetes etc.) und nicht für temporäre Erkrankungen (wie Erkältungen etc.).

 

8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

 

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

 


a) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp kann dieses mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 30 Teilnehmern durch die Fußballschule abgesagt werden. Der Kunde bekommt in diesem Fall die gesamte Teilnahmegebühr zurückerstattet.

 


b) Einhaltung der Campregeln: Der Anbieter behält sich das Recht vor,  Teilnehmer bei schweren Verstößen gegen die Campregeln (z.B. Drogen- u. Alkoholgenuss, Vandalismus, Mobbing etc.) auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren ist in diesem Falle ausgeschlossen.

 

9. Haftung des Anbieters

 

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

 

Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Campteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Fußballschule  keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden. Eine Haftung der Fußballschule oder ihrer Mitarbeiter für Sachschäden der Teilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen. Es ist Sache des Kunden, dass die Teilnehmer  entsprechend  versichert sind. Die Fußballschule haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden oder Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden vor und nach Vollbringung ihrer Leistungen. Diese gehen auf Kosten der jeweils verantwortlichen Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten/des Kunden.

 

10. Beschränkung der Haftung

 

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

 

11. Versicherungen

 

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers bzw. Kuden. Der Abschluss der Versicherungen muss bei Beginn der Veranstaltung nachgewiesen sein.

 

12. Medizinische Versorgung

 

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten/der Kunde den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfall-/Versorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklärt sich der  Kunde bereit, diese umgehend zu erstatten.

 

13. Foto- und Filmrechte

 

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter/ der Kunde erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bild- und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballschule, für eigene Merchandisingzwecke, verwendet werden dürfen.